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1:1 - Ausstattung

Informationen zum digitalen Unterricht

Informationen zur Einführung für Erziehungsberechtigte

Allgemeines – Ziel und Rahmen

Digitale Werkzeuge prägen Lern‑, Arbeits‑ und Lebenswelt unserer Kinder. Damit Schülerinnen und Schüler sicher, verantwortungsvoll und selbstständig damit umgehen können, integrieren wir den Tablet‑Einsatz bewusst in den Fachunterricht. Unterricht bleibt dabei analog und dialogisch verankert: Das Heft ist weiterhin zentral; das Tablet unterstützt gezielt bei Recherche, Übung, Auswertung und Präsentation.

Für einen verlässlichen Betrieb stellen wir die nötige Infrastruktur (schulisches WLAN, Beamer/Miracast) bereit und qualifizieren Lehrkräfte sowie Lerngruppen regelmäßig. Als schulische Plattform nutzen wir die BayernCloud Schule (ByCS) für Dateien, Zusammenarbeit und einen datenschutzkonformen Login zu ergänzenden Angeboten.

Förderung – finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung

Der Freistaat Bayern unterstützt die Eigenbeschaffung mobiler Endgeräte im Rahmen des Programms „Digitale Schule der Zukunft“. Der Zuschuss soll die Hälfte des Gerätepreises decken. Für das Schuljahr 2025/2026 gilt:

  • Pro Schülerin/Schüler kann einmalig ein Zuschuss von bis zu 350 EUR gewährt werden; liegt der Kaufpreis darunter, entspricht die Förderung den tatsächlichen Anschaffungskosten.
  • Doppelförderungen sind ausgeschlossen (z. B. bei bereits geförderten Geräten nach Schulwechsel).
  • Das Gerät muss die von der Schule definierten Mindestanforderungen erfüllen (Windows‑Tablet mit Stift und Tastatur, Miracast‑Fähigkeit u. a.).
  • Die Nutzung hat zweckgebunden zu erfolgen – grundsätzlich bis zum Ende des dritten Schuljahres nach dem Beschaffungsjahr bzw. bis zum Ende des Schulbesuchs.

Warum wir bewusst ohne MDM arbeiten

Wir setzen in Jahrgangsstufe 8 auf Windows‑Tablets ohne zentrales Mobile‑Device‑Management (MDM). Diese Entscheidung ist pädagogisch und organisatorisch begründet:

  • Förderung digitaler Kompetenz: Lernende sollen lernen, ihr Gerät eigenverantwortlich für schulische Zwecke einzurichten und zu bedienen (Dateiverwaltung, Updates, Datenschutz‑Basics, Benachrichtigungen steuern).
  • Pädagogik vor Technik: Unterrichtsregeln, klare Arbeitsaufträge und phasenweise Freigabe („Minimalprinzip“) steuern den Medieneinsatz verlässlich – statt einer dauerhaften Fernsteuerung.
  • Datenschutz und Datensparsamkeit: Ohne MDM werden keine umfassenden Gerätedaten zentral erfasst oder Nutzungsprofile erstellt.
  • Gerätehoheit der Familien: Die Endgeräte bleiben in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten; private Nutzung außerhalb der Schule kann familiär geregelt werden.
  • Flexibilität und Kompatibilität: Windows‑Geräte lassen sich in unsere vorhandene Infrastruktur (ByCS, Miracast, schulisches WLAN) schlank integrieren – ohne herstellerspezifische Bindungen.
  • Wirtschaftlichkeit: Wir vermeiden laufende Lizenz‑/Administrationskosten und investieren stattdessen in Fortbildung, Support und Unterrichtsentwicklung. Die Kosten für ein MDM wären für alle Eltern selbst zu tragen.
  • Transparenz und Vertrauen: Regeln sind für alle sichtbar und nachvollziehbar; Lehrkräfte geben die Nutzung aktiv frei, Lernende reflektieren ihr Medienhandeln.

Was wir stattdessen tun:

  • Klare Nutzungsordnung und Klassen‑Routinen (z. B. „Bildschirmparkplatz“, Freigabesignal, definierte Apps/Webseiten).
  • BayernCloud Schule für Dateiablage, Zusammenarbeit und sicheren Zugang zu Lernangeboten.
  • Geschütztes Schul‑WLAN mit Jugendschutz‑Filter auf Netzwerkebene.
  • Praktische Unterrichtswerkzeuge im Klassenraum (z. B. Miracast zum Teilen von Arbeitsständen).
  • Einführungsstunden für Schülerinnen/Schüler sowie Elterninformationen zu Einstellungen, Sicherheit und verantwortungsvollem Gebrauch.

Regeln für die Verwendung der Tablets
Die detaillierte Nutzungsordnung ist im ersten Teil unserer Zusammenstellung beschrieben. Kernaussagen:

  • Aktiv nur auf Aufforderung der Lehrkraft; ansonsten liegen die Geräte mit ausgeschaltetem Bildschirm („Bildschirmparkplatz“).
  • Es werden ausschließlich die freigegebenen Apps, Webseiten und Funktionen genutzt („Minimalprinzip“).
  • Keine Foto‑, Audio‑ oder Videoaufnahmen ohne ausdrückliche Erlaubnis; Persönlichkeits‑, Urheber‑ und Jugendschutz werden beachtet.
  • Geräte kommen geladen in die Schule; Benachrichtigungen sind im Unterricht stumm. Updates erfolgen grundsätzlich zu Hause.
  • Daten werden in der ByCS strukturiert abgelegt; private und schulische Inhalte werden getrennt.
  • Bei Verstößen können pädagogische Maßnahmen und zeitweilige Einschränkungen der Gerätenutzung erfolgen.

Welche Hardware ist förderfähig?
Damit die staatliche Förderung gewährt werden kann, muss das Gerät die Mindestkriterien erfüllen und zur schulischen Nutzung geeignet sein (ausführliche Mindestkriterien siehe Seite 7):

  • Betriebssystem: Windows 11 (Home oder Pro), Gerät Windows‑11‑fähig inklusive TPM 2.0/Secure Boot (kein Umgehen der Windows‑11‑Systemprüfung).
  • Formfaktor: Tablet oder 2‑in‑1 mit abnehmbarer oder klappbarer Tastatur.
  • Eingabe: Aktiver Stift (z. B. MPP‑kompatibel, je nach Gerät); Stift wird zusammen mit dem Gerät beschafft und Bluetooth‑ oder Cover‑Tastatur.
  • Display: mindestens 10 Zoll, gut ablesbare Oberfläche bzw. Display‑Schutzfolie.
  • Arbeitsspeicher: mindestens 8 GB RAM.
  • Speicher: mindestens 128 GB SSD.
  • Konnektivität: WLAN ac/ax (Wi‑Fi 5/6), Bluetooth, Miracast‑Fähigkeit für drahtlose Präsentation.
  • Audio/Video: integrierte Frontkamera und Mikrofon für Unterrichtsphasen.
  • Strom/Anschlüsse: USB (z. B. USB‑C) mit Laden über Netzteil (Power Delivery); ausreichend Akkulaufzeit für den Schultag.
  • Sicherheit: Gerätesperre per PIN/Passwort, Gerätespeicher verschlüsselbar (BitLocker).
  • Plattform: Nutzung der BayernCloud Schule (ByCS) möglich; keine Bindung an ein MDM.

Wichtig: Wir arbeiten bewusst ohne zentrales Mobile‑Device‑Management (MDM). Die Einbindung in ein MDM ist daher keine Fördervoraussetzung.

Zubehör:

  • Robuste Schutzhülle mit Stifthalterung und Display‑Schutzfolie.
  • Leichte kabelgebundene oder Bluetooth‑Kopfhörer für Audio‑Phasen.
  • Prüfung, ob ein Netzteil im Lieferumfang enthalten ist.
  • Optional, empfohlen: Geräteversicherung.

Auch gebrauchte oder generalüberholte Geräte sind förderfähig, sofern sie alle Kriterien erfüllen und Sie eine ordentliche Rechnung erhalten.

Wichtige Hinweise zur Förderung

  • Bitte bewahren Sie die Rechnung auf; sie wird für den Antrag benötigt.
  • Der Kauf erfolgt erst nach offizieller Bestätigung durch die Schule.
  • Das Gerät muss einsatzbereit im Laufe des Januar des aktuellen Schuljahres vorliegen.

Beschaffung und Förderantrag

Wer beschafft die Hardware?

Die Beschaffung erfolgt grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler. Die Schule definiert die technischen Mindestanforderungen und stellt Informationen zur Ersteinrichtung bereit.

Wo kann ich die Hardware beschaffen?

Grundsätzlich frei wählbar bei einem Händler Ihrer Wahl (online oder lokal), sofern die genannten Kriterien erfüllt sind und eine Rechnung ausgestellt wird.

Es bestehen keine verpflichtenden Bezugsquellen oder Bindungen an bestimmte Herstellerprogramme.

Auch Händler, die „Refurbished“-Angebote anbieten, sind eine Wahlmöglichkeit, soweit sie die entsprechende Garantie anbieten, die Mindestkriterien erfüllt sind und die Akkulaufzeit ausreichend ist.

Praktische Tipps für den Kauf:

  • Wählen Sie ein solides, nicht das teuerste Modell; entscheidend sind RAM, SSD‑Größe, Stift‑/Miracast‑Tauglichkeit und Akkulaufzeit.
  • Achten Sie auf die Verfügbarkeit eines aktiven Stifts passend zum Modell.
  • Prüfen Sie Rückgaberechte und Garantiebedingungen, schließen Sie ggf. eine Geräteversicherung ab.
  • Bei Gebrauchtkauf: Akkuzustand, Stiftkompatibilität und Windows‑11‑Tauglichkeit prüfen.

Was ist zu tun, um die Fördersumme zu erhalten?

Wenn das Gerät beschafft ist, stellen Sie auf der Seite https://www.dsdz.bayern.de/ einen Antrag auf Förderung. Sie benötigen hierfür die Rechnung (die Auftragsbestätigung reicht nicht aus). Im ersten Schritt wählen Sie die folgenden Daten:

  • Schulart: Realschule
  • Regierungsbezirk: Oberbayern
  • Schule: Staatliche Realschule Haag i. OB

Nachdem die Schule überprüft hat, ob alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, bewilligt sie den Antrag. Es folgen weitere Prüfinstanzen, dann steht der Auszahlung der Fördersumme nichts mehr im Wege. Die Fördersumme kann auch zurückgefordert werden, wenn das geförderte Gerät nicht für den unterrichtlichen Zweck zur Verfügung steht.

FAQ

1) Warum ausschließlich Windows‑Geräte?

Unsere Schule setzt im Unterricht auf Windows‑basierte Geräte, da diese in der heutigen Arbeitswelt weit verbreitet bzw. Standard sind. Die Schülerinnen und Schüler sollen nicht nur fachliche Inhalte lernen, sondern auch den sicheren und kompetenten Umgang mit digitalen Werkzeugen, wie sie später im Berufsleben üblich sind. Durch den Einsatz von Windows‑Geräten im Unterricht können wir eine praxisnahe Medienbildung gewährleisten und gleichzeitig eine einheitliche technische Basis schaffen, die den Schulalltag erleichtert.

Unsere Beamer unterstützen nur Miracast, um mit den Schülergeräten Kontakt aufzunehmen. Windows 11 hat Miracast integriert, dadurch sind Präsentationen im Unterricht zuverlässig möglich.

Technische Mindestkriterien gemäß Nr. 6.1.3 der Förderrichtlinie: Dazu gehört u. a. die Fähigkeit, Inhalte drahtlos oder kabelgebunden auf Präsentationsmedien (z. B. Beamer, interaktive Tafeln) zu übertragen.

Schulspezifische Anforderungen gemäß Nr. 6.1.4: Schulen können zusätzliche Vorgaben machen, etwa bestimmte Schnittstellen, Kompatibilität mit schulischer Präsentationstechnik oder Softwarevorgaben.

AirPlay (Apple) und Google Cast (Android/Chromebook) stehen an der Schule (in Absprache mit dem Sachaufwandsträger) nicht zur Verfügung.

2) Dürfen MacBooks, iPads oder Android‑Tablets trotzdem genutzt werden?

Ja, für den Unterrichtseinsatz können in Ausnahmefällen auch andere/vorhandene Geräte genutzt werden, sofern sie bezüglich Leistung, Konnektivität und Akkulaufzeit geeignet sind. Für Präsentationen sind ausschließlich Windows‑Geräte verwendbar (siehe Frage 1).

Auch der Förderbetrag von 350 € ist an die Fähigkeit geknüpft, Inhalte drahtlos oder kabelgebunden auf Präsentationsmedien (z. B. Beamer, interaktive Tafeln) zu übertragen.

3) Was sind die Mindestanforderungen an das Windows‑Gerät?
  • Windows 11 (64‑bit), Version 22H2 oder neuer,
  • mindestens 8 GB RAM (empfohlen 16 GB), 128 GB SSD (empfohlen 256 GB),
  • CPU: z. B. Intel Core i3 (8. Gen oder neuer) oder AMD Ryzen 3 (ab 3000/Zen 2),
  • Display: 12–15,6 Zoll, mindestens 1366×768 (empfohlen Full HD), integrierte Kamera/Mikrofon,
  • WLAN: Wi‑Fi 5 (802.11ac) oder besser,
  • robuste Schutzhülle,
  • Akku: praxistauglich 6–8 Stunden; Netzteil täglich mitbringen,
  • Eingabestift,
  • Tastatur verpflichtend (Notebook oder Convertible mit Tastatur),
  • das Gerät ist neu oder neuwertig.
4) Muss das Gerät Miracast unterstützen? Wie prüfen wir das?
  • Ja. Aktuelle Windows‑11‑Notebooks unterstützen Miracast (Wi‑Fi Direct + kompatible Grafik/WLAN‑Treiber).
  • Test: Windows‑Taste + K → „Verbinden“. Wenn die Option fehlt, unterstützt das Gerät Miracast ggf. nicht. Vor dem Kauf im Datenblatt „Miracast/Wi‑Fi Direct“ prüfen.
5) Was kostet ein geeignetes Gerät ungefähr?
  • Neu: solide Schülernotebooks ca. 450–700 EUR; Convertibles 600–900 EUR.
  • Refurbished: 250–400 EUR (auf aktuelle Windows‑11‑Tauglichkeit achten).

Preise variieren; wichtig sind Garantie, Robustheit, Akku und Miracast‑Fähigkeit.

6) Gibt es Kaufempfehlungen oder Sammelbestellungen über die Schule?

Die Schule gibt keine Markenempfehlungen und führt keine Sammelbestellungen durch.

7) Brauchen wir (Eltern) eine Geräteversicherung?

Eine Versicherung ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend. Manche Hausratversicherungen decken mobile Geräte ab; ansonsten gibt es spezielle Elektronikversicherungen. Bitte prüfen Sie die individuellen Policen. Da das Gerät Eigentum der Eltern ist, liegen Versicherung und Absicherung in Ihrer Verantwortung.

8) Was, wenn wir uns ein Gerät nicht leisten können?

Bitte frühzeitig Kontakt zur Schule aufnehmen. Wir prüfen Ausgleichsmöglichkeiten (z. B. begrenzter Leihgeräte‑Pool, soziale Unterstützung vor Ort). Details werden nach Rücksprache individuell geklärt.

9) Welche Software ist Pflicht?

Benötigt werden insbesondere:

  • ein aktueller Browser (z. B. Edge oder Firefox),
  • eine Möglichkeit zur PDF‑Anzeige.

Office‑Funktionen laufen bevorzugt im Browser über schulische Dienste (z. B. ByCS‑Lernplattform/BayernCloud Schule). Weitere lokale Software ist in der Regel nicht verpflichtend oder wird von den jeweiligen Fachschaften empfohlen.

10) Wie verbinden sich die Geräte mit dem Schul‑WLAN?

Mit den Zugangsdaten für Linux Muster – wie an den Geräten im IT‑Unterricht. Eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung erhalten Sie vor dem Starttermin bzw. sie wird im Informationstechnologie‑Unterricht besprochen.

11) Greift die Schule auf private Geräte zu oder verwaltet sie diese?

Nein. BYOD‑Geräte (Bring‑your‑own‑Device) bleiben privat. Es gibt keine Fernverwaltung/kein MDM (Mobile‑Device‑Management). Die Schule betreibt nur das Netzwerk und schulische Dienste.

12) Wie ist der Datenschutz geregelt?

Personenbezogene Daten werden möglichst in schulischen Diensten verarbeitet. Die Schule informiert transparent über Zwecke, Rechtsgrundlagen und Speicherfristen. Auf Privatgeräten werden keine administrativen Maßnahmen der Schule vorgenommen.

13) Was unterstützt der Schul‑Support und was nicht?

Wir unterstützen:

  • WLAN‑Anmeldung,
  • Zugänge zu schulischen Diensten/Portalen,
  • Miracast‑Verbindung im Klassenraum im Rahmen des IT‑Unterrichts.

Wir unterstützen nicht:

  • Hardwarereparaturen,
  • private Software‑/Treiberprobleme,
  • Malware‑Bereinigung,
  • Datenrettung.
14) Welche Regeln gelten für die Nutzung im Unterricht?

Geräte werden nur für Unterrichtszwecke genutzt, Benachrichtigungen und Spiele sind ausgeschaltet. Klassenraumregeln und ein BYOD‑Nutzungsrahmen werden zu Beginn verbindlich erklärt. Verstöße haben pädagogische Konsequenzen gemäß Schulordnung.

15) Wie läuft Präsentieren per Miracast im Unterricht?

Die Verbindung erfolgt über „Windows‑Taste + K“ → Beamer auswählen. Der Beamer kann immer nur eine Verbindung gleichzeitig halten; die Lehrkraft moderiert die Reihenfolge. Bitte vor Referaten die Verbindung kurz testen.

16) Wie gehen wir mit Akku/Laden um?

Die Geräte sollen täglich voll geladen mitgebracht werden. Steckdosen sind begrenzt; das Netzteil ist stets dabei zu haben. Eine robuste Tasche ist empfehlenswert.

17) Brauchen die Kinder Kopfhörer/Mikrofon? (leider nicht förderfähig)

Ja, für Multimedia‑ und Sprachübungen ist ein Headset sinnvoll. Empfohlen sind einfache kabelgebundene oder USB‑Headsets.

18) Wie werden Klassenarbeiten/Prüfungen mit Geräten organisiert?

Für leistungsrelevante Prüfungen setzen wir nach Möglichkeit schulverwaltete Geräte oder Papier ein, um einen einheitlichen Prüfungsmodus sicherzustellen. BYOD eignet sich vor allem für Übungs‑ und informatives Arbeiten.

19) Was passiert bei Verlust/Diebstahl oder Defekt?

Die Verantwortung liegt beim Eigentümer. Bitte Geräte und Netzteile eindeutig beschriften. Die Schule hält nach Möglichkeit wenige Leihgeräte für kurzfristige Ausfälle bereit; Reparatur oder Neuanschaffung erfolgt privat.

20) Können Kinder zu Hause eigene Software installieren?

Ja, solange dies den Unterricht nicht beeinträchtigt. Die Schule unterstützt hierbei nicht. Bitte auf Sicherheitsupdates achten und keine Software installieren, die den Miracast‑ oder WLAN‑Betrieb stört.

21) Welche Sicherheitseinstellungen empfehlen Sie?
  • Microsoft Defender und Firewall aktiv,
  • automatische Updates eingeschaltet,
  • Standardnutzerkonto (ohne Adminrechte) für die Schule,
  • Geräte‑PIN/Passwort und automatische Bildschirmsperre.
22) Wird im Unterricht gedruckt?

Grundsätzlich arbeiten wir digital. Wenn Ausdrucke erforderlich sind, gibt es die Möglichkeit, von den Geräten der Schule zu drucken. BYOD‑Geräte drucken nicht direkt auf den Druckern der Schule.

23) Gibt es besondere Lösungen für Kinder mit Förderbedarf/Barrierefreiheit?

Ja. Windows bietet viele Barrierefreiheitsfunktionen (z. B. Vergrößerung, Vorlesen, hohe Kontraste). Bitte sprechen Sie uns an, damit wir passende Einstellungen und Methoden vorbereiten können.

24) Ab wann gilt die 1:1‑Ausstattung und was passiert vorher?

Start ist im Februar 2026. Vorab informieren wir mit einem Leitfaden, führen Übungen im IT‑Unterricht durch und testen WLAN/Miracast in den Schülergruppen, damit der Einstieg reibungslos gelingt.

25) Können Eltern sich weigern, bei der 1:1‑Ausstattung teilzunehmen?

Die Teilnahme an der elternfinanzierten 1:1‑Ausstattung ist freiwillig; niemand wird zur Eigenbeschaffung eines Geräts verpflichtet. Wenn eine Familie kein Gerät beschaffen möchte oder kann, wird nach Möglichkeit ein schulisches Leihgerät zur Verfügung gestellt. Ein ausdrücklicher Rechtsanspruch darauf besteht zwar nicht, unser Ziel ist aber, allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Die Schule darf den Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht vorgeben; ein Anspruch auf ausschließlich analogen Unterricht besteht nicht.

26) Bleibt die klassische Heftführung erhalten?

Ja. Trotz der Einführung digitaler Endgeräte bleibt das Führen eines klassischen Heftes aus pädagogischen Gründen ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Das Schreiben mit der Hand fördert nachweislich die Feinmotorik, die Konzentration und das Gedächtnis. Zudem hilft das Heft den Schülerinnen und Schülern, ihre Gedanken strukturiert festzuhalten und ein Gefühl für Ordnung und Übersichtlichkeit zu entwickeln.

Es dient als persönliches Lernarchiv, das unabhängig von technischen Geräten jederzeit verfügbar ist. Die Kombination aus digitalen und analogen Methoden unterstützt somit eine ganzheitliche Lernentwicklung und stärkt wichtige Kompetenzen, die über das reine Arbeiten am Bildschirm hinausgehen. Erfahrungen aus anderen Schulen zeigen, dass das regelmäßige Führen eines Heftes den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler deutlich unterstützt – insbesondere im Vergleich zu einem ausschließlich digitalen Unterricht.

27) Welche Vorteile bringt der Umgang mit dem Tablet meinem Kind?

Der gezielte Einsatz eines Tablets im Unterricht bietet Ihrem Kind vielfältige Vorteile: Er fördert den selbstständigen und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien, wie er heute in vielen Lebensbereichen – insbesondere in der Arbeitswelt – erwartet wird.

Tablets ermöglichen einen schnellen Zugang zu Lerninhalten, unterstützen individuelles Lernen durch interaktive Anwendungen und erleichtern die Organisation von Materialien. Zudem lernen die Schülerinnen und Schüler, digitale Werkzeuge sinnvoll einzusetzen – sei es für Präsentationen, Recherche, Zusammenarbeit oder kreative Projekte. So wird nicht nur die Medienkompetenz gestärkt, sondern häufig auch die Motivation und die aktive Beteiligung am Unterricht gefördert.

28) Wo sind die Geräte während der Pause?

Aus medienpädagogischen und sicherheitstechnischen Gründen ist die Verwendung der Geräte während der Pausen nicht gestattet. Die Pausen sollen bewusst als bildschirmfreie Zeit zur Erholung, sozialen Interaktion und Bewegung genutzt werden.

Damit die Geräte während dieser Zeit sicher verwahrt sind, werden sie in den Klassenräumen in abschließbaren Schränken oder anderen geeigneten Aufbewahrungssystemen aufbewahrt. So stellen wir sicher, dass sie vor Diebstahl, Beschädigung oder missbräuchlicher Nutzung geschützt sind.

29) Wer beschafft die Hardware?

Die Beschaffung erfolgt grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler. Die Schule stellt die technischen Mindestanforderungen und Informationen zur Ersteinrichtung bereit.

30) Wo kann ich die Hardware beschaffen?

Grundsätzlich frei wählbar bei einem Händler Ihrer Wahl (online oder lokal), sofern die genannten Kriterien erfüllt sind und eine Rechnung ausgestellt wird.

Es bestehen keine verpflichtenden Bezugsquellen oder Bindungen an bestimmte Herstellerprogramme.

Auch Händler, die „Refurbished“-Angebote anbieten, sind eine Wahlmöglichkeit, soweit sie die entsprechende Garantie anbieten, die Mindestkriterien erfüllt sind und die Akkulaufzeit ausreichend ist.

31) Praktische Tipps für den Kauf
  • Wählen Sie ein solides, nicht das teuerste Modell; entscheidend sind RAM, SSD‑Größe, Stift‑/Miracast‑Tauglichkeit und Akkulaufzeit.
  • Achten Sie auf die Verfügbarkeit eines aktiven Stifts passend zum Modell.
  • Prüfen Sie Rückgaberechte und Garantiebedingungen, schließen Sie ggf. eine Geräteversicherung ab.
  • Bei Gebrauchtkauf: Akkuzustand, Stiftkompatibilität und Windows‑11‑Tauglichkeit prüfen.
32) Was ist zu tun, um die Fördersumme zu erhalten?

Wenn das Gerät beschafft ist, stellen Sie auf der Seite https://www.dsdz.bayern.de/ einen Antrag auf Förderung. Sie benötigen hierfür die Rechnung (die Auftragsbestätigung reicht nicht aus). Im ersten Schritt wählen Sie die folgenden Daten:

  • Schulart: Realschule
  • Regierungsbezirk: Oberbayern
  • Schule: Staatliche Realschule Haag i. OB

Nachdem die Schule überprüft hat, ob alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, bewilligt sie den Antrag. Es folgen weitere Prüfinstanzen, dann steht der Auszahlung der Fördersumme nichts mehr im Wege. Die Fördersumme kann auch zurückgefordert werden, wenn das geförderte Gerät nicht für den unterrichtlichen Zweck zur Verfügung steht.

33) Hinweis zum Betrieb ohne MDM & Häufigkeit der Förderung

Da wir kein MDM verwenden, verbleibt die Gerätehoheit bei den Familien. Wir unterstützen die Schülerinnen und Schüler gezielt beim Einrichten (Sperrcode, BitLocker‑Verschlüsselung, Update‑Rhythmus, Benachrichtigungen „Nicht stören“, WLAN/Miracast). Die schulische Nutzung wird über klare Unterrichtsregeln, die BayernCloud Schule und festgelegte App‑/Web‑Szenarien gesteuert – nicht per Fernverwaltung. So fördern wir Selbstständigkeit, Datenschutz und einen reflektierten Umgang mit dem eigenen Gerät.

Wie oft kann die Förderung in Anspruch genommen werden?
Beim Start ab der Jahrgangsstufe 8 ist eine einmalige Förderung an der Realschule vorgesehen.

34) Ich habe schon ein Tablet. Kann mein Kind dieses im Unterricht verwenden?

Für ein bereits vor dem offiziellen Startschuss der Schule beschafftes Tablet gibt es leider keine Förderung. Wenn das Gerät die oben genannten Kriterien erfüllt, kann es jedoch verwendet werden.

35) Mein Kind besucht eine andere Jahrgangsstufe. Können wir trotzdem ein Tablet im Unterricht verwenden?

Das Projekt „Digitale Schule der Zukunft“ (dSdZ) bezieht sich ausschließlich auf die Jahrgangsstufe 8. Es gibt keine Ausnahmen.

36) Ich benötige weiterführende Informationen

Informationsquellen

Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus:

Institut für Schulqualität

BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern

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